Rechtsprechung
BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Hinweispflicht des Gerichts - Lebenslange Freiheitsstrafe - Ausspruch über Schwere der Schuld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3285
- MDR 1996, 1057
- NJ 1996, 615
- StV 1996, 650
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80
Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen …
Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96
Hierbei handelt es sich nach einhelliger Meinung nicht um straferhöhende Umstände im Sinne von § 265 Abs. 2 StPO (BGHSt 29, 274, 279;… vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Rdn. 19 m.w.Nachw.). - BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96
Das Bundesverfassungsgericht verweist hierzu auf die Regeln, welche der Richter bei Bemessung der Strafe anwendet (BVerfGE 86, 288, 313).
- BGH, 02.02.2005 - 2 StR 468/04
Mord (Verdeckungsabsicht); Hinweispflicht (besondere Schwere der Schuld); faires …
Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, gemäß § 265 StPO darauf hinzuweisen, daß neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) in Betracht kommen könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Juni 1996 - 1 StR 328/96 = StV 1996, 650). - BGH, 10.07.2002 - 1 StR 140/02
Beweiswürdigung (verminderte Schuldfähigkeit; Gesamtbetrachtung der …
Der Senat neigt aber dazu, daß dem Angeklagten mindestens aus dem Gang der Hauptverhandlung klar werden muß, daß das Gericht die Annahme besonders schwerer Schuld erwägt (anders Senat in BGH NJW 1996, 3285). - BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96
Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe
Da es sich bei der dem Schwurgericht zugewiesenen Gewichtung der schuldschwerebegründenden Tatsachen nicht um eine materiell-rechtliche Rechtsfolgenentscheidung, sondern um die Vorbereitung einer rein vollstreckungsrechtlichen Entscheidung (vgl. BGHSt 40, 360, 366 f.; BGH NJW 1996, 3285 [BGH 26.06.1996 - 1 StR 328/96]) handelt, hat der Tatrichter auch insoweit einen Ermessensspielraum. - LG Frankfurt/Oder, 14.12.2001 - 6 (b) S 76/01
Abtretbarkeit von Forderungen aus Mobilfunkverträgen
Die gegenteilige Auffassung ist mit dem im Hinblick auf den in der Einstellung der Bevölkerung zu sexuellen Fragen festzustellenden Wandel der Sozial- und ethischen Wertvorstellungen nicht mehr vereinbar (vgl. hierzu auch Wesel, NJW 1998, 121 [BGH 26.06.1996 - 1 StR 328/96] ).